Innenpolitik:
Datenschutz statt Überwachung!
zur Verschärfung der "präventivpolizeilichen Maßnahmen"
in Niedersachsen
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Doppelte Standards im Datenschutz sind der Weg in den Polizeistaat
Die Empörung der Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Merkel, ihrem Innenminister Seehofer oder Justizministerin Barley zum Datenmißbrauch bei Facebook zur Wahlmanipulation sind unglaubwürdig. Sie vertreten doppelte Standards in der Datenschutzpolitik. Einerseits bekennen sie sich dazu, den Datenmißbrauch durch Internetkonzerne zurückdrängen zu wollen. Andererseits wollen sie aber die Überwachung der Bevölkerung immer weiter ausweiten.
Der neue Bundesinnenminister Seehofer will auf Bundesebene das Polizeirecht verschärfen, nach dem Vorbild Bayerns.
Es ist auch fragwürdig, ob es überhaupt zu den polizeilichen Aufgaben gehört, in diesem Ausmaß geheimdienstliche Aufgaben übertragen zu bekommen. Damit kommt es im Polizeirecht in Bayern zu einer Annäherung an die Möglichkeit zu einer Totalüberwachung, die mit der Menschenwürde unvereinbar ist (siehe BVerfG-Urt. v. 20.04.2016).
"Privatsphäre ist ein Menschenrecht. Die Privatsphäre ist ein Abwehrrecht der Bürger gegenüber dem Staat. Diese Rechte wurden nicht für die Eliten geschaffen. Das Überwachungssystem existiert, um die Eliten zu schützen." (Edward Snowden)
Statt gezielter Überwachung findet eine verdachtsunabhängige Massenüberwachung statt. Immer mehr Menschen sind besorgt über die Überwachung, die überall um uns herum stattfindet. Und die Polizei will jetzt auch Zugriff auf diese Daten haben.
Mit der Nutzung der neuen Überwachungstechnologien wird die Grundlage für Überwachungsstrukturen gelegt, wo allein die Architektur der technischen Systeme und deren Datenzugriff über die Überwachungsdichte der Bevölkerung bestimmt. Der Gesetzgeber hat aber eine angemessene Balance zwischen Freiheit und Sicherheit herzustellen. Die Gewaltenteilung, die Kontrolle und die Dezentralisierung staatlicher Macht müssen erhalten bleiben. Dies ist nur bei einer unhintergehbaren Trennung von Polizei und Geheimdiensten gewährleistet.
Die Überwachung führt zu einer Gefährdung der Demokratie, weil man als Bürger bestimmte, vom Staat als kritisch angesehene Verhaltensweisen vermeidet. Es entsteht ein Konformitätsdruck unabhängig von der Frage, ob die Behörden tatsächlich auf die Daten zugreifen oder nicht.
Diese Gesetze greifen in erheblichem Maße in das nach Art. 2 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes geschützte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das durch Art. 10 GG besonders geschützte Fernmeldegeheimnis ein. Es verletzt auch den Schutz der personenbezogenen Daten, der in Artikel 8 der EU-Charta garantiert wird.
präventivpolizeilichen Maßnahmen, die durch das Landesrecht gesetzlich geregelt sind:
Schleierfahndung in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs, kurzfristige und längerfristige Observation, Gewahrsam, Telekommunikationsüberwachung (Inhaltsdaten), Verkehrsdatenerhebung (Verbindungsdaten), Ortung von Mobilfunkgeräten und Funkzellenabfrage.
Das Feindstrafrecht wurde 1985 G. Jakobs vorgeschlagen, um "Gefährdern" die Bürgerrechte zu versagen. Bereits in der Zeit des Nationalsozialismus wurden sogenannte "Volksschädlinge" von der Geheimen Staatspolizei in "Schutzhaft" genommen. Für ihre Aburteilung waren der Volksgerichtshof und andere Sondergerichte zuständig. Ohne Gerichtsverfahren wurden sie in Konzentrationslager gesperrt und ab 1942 millionenfach ermordet.
Die Strafbarkeit wird mit dem Feindstrafrecht weit in den privaten Bereich vorverlagert. Bei diesen Tatbeständen fällt die Strafe überproportional aus, das Parlament geht über zu einer "Bekämpfungsgesetzgebung" und prozessuale Garantien werden abgebaut. Das Feindstrafrecht ist in Deutschland ein Verfassungsbruch. Das Grundgesetz schützt die Menschenwürde, das Gleichheitsgebot und die Glaubens- und Meinungsfreiheit und duldet keine Ausgrenzung Einzelner. Ein Gesinnungsstrafrecht ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Links
ÖDP
neues Polizeigesetz in Niedersachsen
- Petition: Freiheiten und Grundrechte schützen - Niedersachsens Polizeigesetz stoppen! campact.de
- Polizeigesetz Generalangriff auf Grundwerte 20.4.18 NOZ
- Bürgerrechte verramscht, 4.5.18: taz
- Das steht im neuen Polizeigesetz von Niedersachsen, 15.5.18 HAZ
- Verschärftes Polizeigesetz soll Kampf gegen Terror erleichtern, 26.4.18 NOZ
- Die CDU will einen Polizeistaat, 23.4.18 HAZ