Ökologie und Demokratie
keine Gentechnik in unserer Nahrung!
Der Das Gentechnik-Gesetz wurde von der Großen Koalition beschlossen.
Wir fordern, dass Import, Anbau und Verkauf von gentechnisch verändertem Saatgut in der Europäischen Union (EU) unbefristet verboten werden müssen. Im Saatgut liegt die Zukunft unserer Ernährung. Gentechnik zerstört traditionelle landwirtschaftliche Verfahren, schafft soziale Unruhe in ländlichen Gemeinden und bedroht ländliche Kulturen überall auf der Welt. Das "vereinfachte Verfahren" in der EU für die Genehmigung von Genpflanzen muss endgültig abgeschafft werden. Nach diesem Verfahren zieht die Zulassung in einem EU-Land automatisch die Genehmigung auf dem gesamten EU-Binnenmarkt nach sich.
Wir fordern, gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel in der EU unbefristet zu verbieten. Das fordert auch die Mehrheit der Bevölkerung. So lehnen 80% aller EU-Bürger genveränderte Nahrung ab.
Wir fordern, alle Patente auf Leben innerhalb der EU für ungültig zu erklären. Die Welthandelsorganisation (WTO) versucht, die Patentierbarkeit von Pflanzen (und Tieren) über das "TRIPS"-Abkommen weltweit einheitlich zu bestimmen. Der gefährlichste Versuch, die absolute Kontrolle über die Landwirtschaft der Welt zu erlangen, ist die Entwicklung der so genannten "Terminator"-Technologie. Manipuliertes Saatgut keimt dann nur ein einziges Mal und kann nicht wieder ausgesät werden. Die Bauern sind so gezwungen, jährlich neues Saatgut zu kaufen. Die Aneignung der Macht über die globale Nahrungserzeugung ist das Ziel einiger großer Agrarkonzerne. Die züchterische Leistung von Bauern über viele tausend Jahre soll so monopolisiert werden. Der Hunger und die Verschuldung der Staaten, die diese Pflanzen einsetzen, sind voraus zu sehen.
Wir fordern eine wirksame Haftung der Gentech-Firmen für die Folgen des in Umlauf gebrachten Saatgutes. Für sämtliche Schäden an Umwelt, Gesundheit und Wirtschaft, die durch GVO* ausgelöst werden, müssen in vollem Umfang und in unbeschränkter Höhe die Verursacher bis ins Privatvermögen hinein finanziell zur Verantwortung gezogen werden. In keinem Fall sollen die Kosten dafür die Landwirte tragen, die Gentechnik ablehnen.
Wir fordern den Schutz der biologischen Vielfalt - davon ist langfristig auch unsere Ernährungssicherheit abhängig. Pflanzenzüchter benötigen die Vielfalt des natürlichen Bestandes unveredelter Sorten, um die Leistungsfähigkeit der veredelten Sorten zu erhalten. Durch den Anbau von GVO* ist ein massiver Rückgang der Sortenvielfalt zu befürchten. Wenige standardisierte, genveränderte Sorten begünstigen das massive Auftreten von Krankheiten und Schädlingen.
Es wurde nachgewiesen, dass sich gentechnisch verändertes Erbgut von Rapspflanzen auf Bakterien und Pilze im Darm von Bienen übertragen kann. Damit ist die Übertragbarkeit rekombinierter Gene zwischen völlig unterschiedlichen Lebewesen möglich. Da die Agrar-Gentechnik ein Konzept für großflächige Monokulturen ist, entwickeln Schadinsekten in kürzester Zeit Resistenzen. Die von den Konzernen versprochene Reduktion des Pestizideinsatzes wird daher bald hinfällig.
Ethische und religiöse Bedenken gegen genveränderte Organismen dürfen nicht missachtet werden. Gentechnische Veränderungen sind ein erheblicher Eingriff in die Schöpfung - mit nicht abschätzbaren Folgen. Dies verletzt die Werte vieler religiöser Menschen. Diese Werte Gewinninteressen zu opfern, empfinden viele Menschen als eine Missachtung Gottes und der Natur. Die Gentechnik ist nicht die Rettung für die über 800 Millionen Hungernden. Alle Erfahrungen machen deutlich, dass v. a. die ungerechte Verteilung die Ursache von Armut und Hunger ist.
Die EU muss standhaft bleiben gegenüber der Welthandelsorganisation (WTO). Ernährungssicherheit und Gesundheit der Bevölkerung dürfen nicht dem Freihandel geopfert werden. Der Handel ist kein Selbstzweck, seine Regeln müssen dem Wohl von Mensch und Natur dienen. Hierauf ist auch die WTO zu verpflichten. Die EU darf sich nicht WTO-Forderungen beugen, die dem Schutz der EU-Bevölkerung entgegenstehen. Auch die Klage, die die USA, Argentinien und Kanada ohne Rücksicht auf die Interessen ihrer eigenen Landwirte gegen die EU eingereicht haben, darf diese nicht dazu bewegen, die Einfuhr genveränderter Pflanzen und Nahrung zuzulassen.
In der EU ist die vollständige Kennzeichnung von gezielt eingebrachten genveränderten Substanzen oder GVO* in Lebensmitteln, auch unterhalb der Nachweisbarkeitsgrenze, vorgeschrieben. Dazu sollten alle WTO-Mitglieder im internationalen Handel über die Weiterentwicklung des Biosafety-Protokolls verpflichtet werden. Bisher sind die z. B. USA dem Biosafety-Protokoll nicht beigetreten.
* GVO = Gentechnisch veränderte Organismen
Die Anwendung der Gentechnik ist keine normale Züchtung
Die Artgrenzen werden überschritten!
Beispiele:
Bakteriengifte in Nutzpflanzen gegen Schädlinge (Bt-Mais, BT-Baumwolle, krankheitsresistenter Wein)
Skorpiongifte im Salat gegen Schädlinge
Überlebensfähigkeit gegen Totalherbizide, damit Einsatz dieser Gifte (Glyphosat) möglich
Flundergene gegen Frostempfindlichkeit
Gemüse ohne Reifungsenzyme, das trotz Überlagerung fest bleibt (Anti-Matsch-Tomaten, Melonen. Himbeeren, Bananen)
Enzyme für die Lebensmittelindustrie (künstlich erzeugtes Käselab)
Kühe, die Zusatzstoffe in der Milch produzieren
Pflanzen, die Medikament-Wirkstoffe erzeugen (oder Vitamine)
Kühe, die mit GT-Hormonen mehr Milch erzeugen (in der EU wegen Krebsverdacht verboten)
künstlich mit Bakterien erzeugte Aromastoffe und Geschmacksverstärker (Erdbeer-, Vanille- und Kakauaroma, dadurch Einsatz billiger Öle statt Kakaubutter)
Gelierstoffe und Verdickungsmittel, Süßstoffe, Vitamine, Backtriebmittel, Fruchtsaftreinigung
Chimären mit stärkeren Wachstumsfaktoren im Genom (Schweine mit menschlichen Genseqenzen, bes. große Karpfen mit Forellengenen) und zur Erzeugung von verträglichen Organen
Tiere mit Krankheitsresistenzen
genveränderte Bierhefen, die mit billigeren Ausgangsstoffen (minderwertige Gerste) und schneller Bier erzeugen (das Mälzen entfällt)
Verfütterung von GT-Soja-Bohnen aus gerodeten Urwaltgebieten für Viehfutter
Die Gentechnik ist eine Fortsetzung der industrialisierten Massentierhaltung. Die Tiere und Nutzpflanzen werden noch weiter an die Massenproduktion angepaßt und auf produktionswichtige Merkmale reduziert. Die Artenvielfalt geht weltweit zurück, wenn die Standardisierung der Sorten in der Landwirtschaft zunimmt. Bei einer Monokultur werden sich die Schädlinge noch stärker verbreiten. Die Folge sind Hungersnöte!
Besonders ökologisch sensible Gebiete und gentechnikfreie Regionen müssen umfassend geschützt werden.
Die Gentechniker wissen oft nicht, an welcher Stelle ein fremdes Zusatz-Gen in das Erbut eingebaut wird. Es können auch abgeschaltete Gene unabsichtlich wieder aktiviert werden. Es können auch neue allegene oder giftige Stoffe entstehen. Es ist technisch unmöglich die genverändert erzeugten Stoffe vollständig zu reinigen. Kleinste Reste der genveränderten Erbsubstanz bleiben enthalten. Das allergene Potential eines gentechnisch erzeugten Enzyms läßt sich nicht vollständig vorhersagen.
Die Genveränderung ist in allen Zellen der genveränderten Pflanze wirksam. Es werden also überall diese Stoffe erzeugt. Sie treten in sehr viel höherer Konzentration auf, als in den Organismen, von denen ursprünglich diese Gensequenz stammt.
Jede Produktionsanlage mit genveränderten Organismen muß gereinigt werden. Diese Abwässer kommen in die Natur.
Viele kleine Bauern gehen Pleite, weil sie doppelt ausgebeutet werden. Von den Saatgutzüchtern und den Agrochemieherstellern.
Die Patente auf Pflanzen und Tiere sollen die Bauern zu zusätzlichen Abgaben zwingen. Mit Terminatorsaatgut läßt sich jeder Widerstand in der dritten Welt brechen.
Die Haftung für die Folgen der Gentechnik ist ungeklärt. Das heißt, wenn die Pollen von einer gentechnisch veränderten Pflanze zu einem Biobauern übertragen werden, kann dieser Pleite machen. Oder haftet der Bauer mit dem Genfeld?
Ziel der Gentechnikforscher ist, von der EU sich Subventionen zu erschleichen.
Die Zunahme des Pestizideinsatzes durch Gentechnik ist nachgewiesen, obwohl die Herstellen behaupten, daß der Pestizideinsatz zurückgehen soll.
Die Möglichkeit, Pflanzen auch verstärkt für den Energiebereich einzusetzen oder Pflanzen unter ungünstigen klimatischen Bedingungen zum wachsen zu bringen wird immer wieder angepriesen. Dies ist unnötig, wenn der Umweltschutz stärker beachtet würde. Die Gentechnik ist kein Ersatz für den Klimaschutz.
unsere Forderung:
Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft, für den Erhalt der
Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher
Bienengefährdung
Das Bt-Toxin kann über den Bt-Mais in höhere Nahrungskettenglieder bis zum Menschen gelangen.
Bei 41 % der Insekten wurde eine Schädigung des Überlebens, der Entwicklungszeit, der Lebensdauer und die Reproduktion nach der Einwirkung von Bt gemessen. Davon sind auch die Nutzinsekten, also auch Bienen betroffen.
Das aus dem Bodenbakterium Bacillus thuringiensis (Bt) stammende cry1Ab Gen führt zur Bildung des Cry1Ab-Toxins in der Pflanze und soll der Abwehr des Schädlings Maiszünsler dienen.
Im Darm der Insekten wird das Gift unter dem Einfluß von Bakterien so umgewandelt, daß es die Darmwand der Insekten zerstört. Bienen sind als Pollensammler den in Pollen gebildeten Bt-Toxinen ausgesetzt. So zeigten mit Bt-Pollen gefütterte Bienen eine höhere Empfindlichkeit gegen Parasiten.
Trotzdem wurde der Anbau von Bt-Mais nicht verboten. Auch ein Monitoring, wie es die EU vorschreibt, wird vom zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) abgelehnt. Stattdessen traten zwei leitende Beamte der Abteilung Gentechnik im BVL (Leiter der Abteilung Gentechnik im BVL, Professor Buhk, sowie dessen Stellvertreter, Dr. Bartsch), in Werbefilmen für die Agro-Gentechnik ein. Dr. Bartsch trat u.a. auch für von öffentlicher Hand finanzierten Terminator-Pflanzen ein.